Hallo, liebe Erfahrene, eine Frage zum Urheberrecht sei mir gestattet.
Ich erwäge, eine Komposition eines seit ziemlich genau 200 Jahren toten Meisters zu veröffentlichen. Das würde ja dann als Erstveröffentlichung zählen. Aber ich will das bei imslp machen! Hebele ich damit die Möglichkeiten eines Möchtegernverdieners, für die sog. "Erstveröffentlichung" Urheberrechtsschutz für ein nicht eigenes Werk zu beanspruchen, wirklich juristisch zuverlässig aus? Wenn nicht, würde mein Interesse an der Veröffentlichung schlagartig zurückgehen, denn warum sollte ich auf eine Einnahme verzichten, die ein anderer - wenn auch zu Unrecht - generiert. - Über zweckdienliche Hinweise würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank. Viele Grüße aus Good-old-Germany, musica-continua
Frage zum Urheberrrecht
Moderators: Leonard Vertighel, tilmaen
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Re: Frage zum Urheberrrecht
Ich denke ja, man kann etwas nur einmal "erstveröffentlichen" und das Erscheinen bei IMSLP zählt als Veröffentlichung. Es gibt allerdings noch eine zweite
Möglichkeit, von einem fremden Werk Urheberrechte zu erlangen: Die "Urtextausgabe". Damit wird die wissenschaftliche Arbeit einer Neuausgabe gewürdigt, z.B.
der Vergleich mehrerer Quellen, Korrektur zweifelhafter Stellen und vieles andere mehr. Eine einfache Wiedergabe des Notentextes genügt jedenfalls nicht,
um auf diese Weise Urheberrechte zu erwerben. Vorsichtshalber füge ich hinzu, dass ich kein juristisch gebildeter Urheberrechtsspezialist bin, sondern hier nur
das Bild wieder gebe, das ich von der Sache habe. Vielleicht meldet sich ja noch jemand zu Wort.
Möglichkeit, von einem fremden Werk Urheberrechte zu erlangen: Die "Urtextausgabe". Damit wird die wissenschaftliche Arbeit einer Neuausgabe gewürdigt, z.B.
der Vergleich mehrerer Quellen, Korrektur zweifelhafter Stellen und vieles andere mehr. Eine einfache Wiedergabe des Notentextes genügt jedenfalls nicht,
um auf diese Weise Urheberrechte zu erwerben. Vorsichtshalber füge ich hinzu, dass ich kein juristisch gebildeter Urheberrechtsspezialist bin, sondern hier nur
das Bild wieder gebe, das ich von der Sache habe. Vielleicht meldet sich ja noch jemand zu Wort.