Hallo Community,
kurze Frage eines Neumitgliedes:
Ich möchte gerne Werke hochladen, die teils völlig unbekannt sind. Wie, bekomm ich schon raus.
--> Darf ich Werke hochladen, die in CAN rechtefrei sind, aber noch nicht in DE?
Danke euch,
Michael
Neu im Forum - Hochladen erlaubt?
Moderators: Leonard Vertighel, tilmaen
-
- Posts: 1
- Joined: Sat Jul 06, 2019 1:37 pm
- notabot: 42
- notabot2: Human
-
- Copyright Reviewer
- Posts: 182
- Joined: Fri Jun 22, 2007 9:12 pm
- notabot: 42
- notabot2: Human
- Location: Milky Way galaxy
Re: Neu im Forum - Hochladen erlaubt?
Hallo,
ich würde mal sagen: nein, eher nicht.
Das Urh.Gesetz sieht zwar ein paar Ausnahmen vor wie Kopie für den Eigenbedarf, Verwendung in Unterrricht, Zitate, etc. aber der Urheber besitzt das Recht zur Verbreitung bzw. der Verlag als Rechteinhaber. Und solange die 70 Jahre nach Tod des Komponisten / Herausgebers noch nicht abgelaufen sind, ist das Werk geschützt.
Das bezieht sich natürlich darauf, daß Sie sich in Deutschland befinden, oder einem anderen Land, wo die Rechtslage ähnlich ist / Frist von 70 Jahren. Wenn das an Ihrem Standort nicht zutrifft, können Sie es hochladen.
Wenn sich nicht eindeutig feststellen lässt, wann der Komponist oder ein bestimmter Herausgeber gestorben ist, der Status des Werkes / der Ausgabe also unklar ist, kann man es hochladen. Dann wird es mit C (=checked) getaggt (im Gegensatz zu V = verified).
Ich hab zwar den Text des Urh.rechtsgesetzts mal in den wichtigsten Passagen durchgelesen, bin aber kein Jurist. Daher, falls die Antwort nicht genügt, am besten bei Detailfragen im engl.sprachigen Forum "Copyright Related" oder direkt beim Copyright Experten User:Carolus im IMSLP wiki nachhaken.
Gruß,
HP
ich würde mal sagen: nein, eher nicht.
Das Urh.Gesetz sieht zwar ein paar Ausnahmen vor wie Kopie für den Eigenbedarf, Verwendung in Unterrricht, Zitate, etc. aber der Urheber besitzt das Recht zur Verbreitung bzw. der Verlag als Rechteinhaber. Und solange die 70 Jahre nach Tod des Komponisten / Herausgebers noch nicht abgelaufen sind, ist das Werk geschützt.
Das bezieht sich natürlich darauf, daß Sie sich in Deutschland befinden, oder einem anderen Land, wo die Rechtslage ähnlich ist / Frist von 70 Jahren. Wenn das an Ihrem Standort nicht zutrifft, können Sie es hochladen.
Wenn sich nicht eindeutig feststellen lässt, wann der Komponist oder ein bestimmter Herausgeber gestorben ist, der Status des Werkes / der Ausgabe also unklar ist, kann man es hochladen. Dann wird es mit C (=checked) getaggt (im Gegensatz zu V = verified).
Ich hab zwar den Text des Urh.rechtsgesetzts mal in den wichtigsten Passagen durchgelesen, bin aber kein Jurist. Daher, falls die Antwort nicht genügt, am besten bei Detailfragen im engl.sprachigen Forum "Copyright Related" oder direkt beim Copyright Experten User:Carolus im IMSLP wiki nachhaken.
Gruß,
HP
Re: Neu im Forum - Hochladen erlaubt?
Wenn Sie in Europa sind, können Sie Ihre Kopie an jemanden ausleihen, der sich in Kanada oder in anderen Ländern befindet, in denen das Urheberrecht bereits abgelaufen ist. Diese Person kann die Noten dann rechtmäßig hochladen und die Kopie an Sie zurücksenden. Ich weiß, das ist ein bisschen absurd ...